1. Anbieter und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Leistungen von Norelliquebrightworks GmbH, Mariahilfer Straße 88, 1070 Wien, Österreich, im Bereich Eventkonzeption, Eventplanung, Koordination, technische Organisation, Dekoration, Logistik und Vor-Ort-Betreuung, soweit im individuellen Angebot oder Vertrag nichts Abweichendes vereinbart wird.
Kontakt: info@norelliquebrightworks.com, Telefon +43 1 395 82 47.
2. Vertragsgegenstand
Gegenstand des jeweiligen Vertrags sind die konkret vereinbarten Leistungen für eine Veranstaltung. Umfang, Termin, Ort, Leistungsphasen, gegebenenfalls einzubindende Drittleistungen und Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer gesonderten Vereinbarung. Angaben auf der Website stellen eine allgemeine Leistungsbeschreibung dar und sind noch kein verbindliches Angebot.
3. Angebot und Vertragsabschluss
Anfragen über die Website, per E-Mail oder telefonisch sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt zustande, wenn ein konkretes Angebot von Norelliquebrightworks innerhalb der darin genannten Frist angenommen wird oder wenn beide Seiten eine entsprechende Auftragsbestätigung bzw. Vereinbarung abgeben. Änderungen oder Ergänzungen sollen aus Gründen der Nachvollziehbarkeit in Textform festgehalten werden.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle Informationen, Freigaben und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung, die für Planung und Durchführung erforderlich sind. Dazu zählen insbesondere Termin, Veranstaltungsort, erwartete Teilnehmerzahl, Zugangsvoraussetzungen, technische Rahmenbedingungen, Sicherheitsvorgaben und Ansprechpartner vor Ort. Verzögerungen, die auf verspätete oder unvollständige Mitwirkung zurückgehen, können Terminpläne und Kosten beeinflussen.
5. Leistungen Dritter
Soweit für ein Event externe Dienstleister, Locations, Technikunternehmen, Künstler, Sicherheitsdienste, Transportunternehmen oder sonstige Partner benötigt werden, kann Norelliquebrightworks diese im eigenen Namen oder im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers beauftragen, abhängig von der konkreten Vereinbarung. Welche Partei Vertragspartner des Drittanbieters wird, ergibt sich aus Angebot oder Auftragsbestätigung.
Für Leistungen, auf die Norelliquebrightworks keinen unmittelbaren Einfluss hat, gelten ergänzend die Bedingungen des jeweiligen Drittanbieters, soweit diese wirksam einbezogen wurden.
6. Termine, Ablauf und Änderungen
Vereinbarte Termine und Ablaufpläne basieren auf dem bei Vertragsabschluss bekannten Leistungsumfang. Änderungen des Konzepts, der Teilnehmerzahl, des Veranstaltungsorts, der Technik oder anderer wesentlicher Parameter können eine Anpassung von Zeitplan und Vergütung erforderlich machen. Wir informieren den Auftraggeber über absehbare Auswirkungen, sobald sie erkennbar sind.
7. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Angebot. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, verstehen sich Preise in der im Angebot ausgewiesenen Währung und zuzüglich oder einschließlich gesetzlicher Abgaben entsprechend der dortigen Preisangabe. Fälligkeiten, Anzahlungen, Teilzahlungen und Zahlungsfristen ergeben sich aus dem konkreten Angebot oder der Rechnung.
Zusatzleistungen, die auf Wunsch des Auftraggebers nachträglich beauftragt werden, können gesondert berechnet werden. Erforderliche Fremdkosten werden entsprechend der vertraglichen Vereinbarung weiterverrechnet oder unmittelbar vom Auftraggeber getragen.
8. Stornierung, Verschiebung und Rücktritt
Regelungen zu Stornierungskosten, Verschiebungen und Rücktritt werden projektbezogen im Angebot oder Vertrag festgelegt, da der wirtschaftliche Aufwand stark vom Veranstaltungsdatum, den bereits gebuchten Drittleistungen und dem Planungsfortschritt abhängt. Bereits verbindlich angefallene oder nicht mehr stornierbare Fremdkosten können dem Auftraggeber im rechtlich zulässigen Umfang weiterverrechnet werden.
Zwingende gesetzliche Rücktritts- oder Gewährleistungsrechte, insbesondere von Verbrauchern, bleiben unberührt.
9. Höhere Gewalt und außergewöhnliche Ereignisse
Kann eine Leistung aufgrund eines Ereignisses außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs einer Partei nicht oder nur wesentlich erschwert erbracht werden, stimmen sich die Parteien über eine sachgerechte Lösung ab. Dazu können eine Terminverschiebung, Anpassung des Leistungsumfangs oder Beendigung des betroffenen Leistungsteils gehören. Bereits angefallene und nicht vermeidbare Kosten sowie zwingende gesetzliche Rechte werden berücksichtigt.
10. Sicherheit und behördliche Anforderungen
Veranstaltungen müssen die am Veranstaltungsort geltenden Sicherheits-, Zugangs-, Kapazitäts- und sonstigen öffentlich-rechtlichen Anforderungen erfüllen. Soweit Genehmigungen, Anzeigen oder besondere Freigaben erforderlich sind, wird im Angebot festgelegt, welche Partei dafür verantwortlich ist. Der Auftraggeber informiert uns frühzeitig über besondere Gefahren, Einschränkungen oder Vorgaben des Veranstaltungsorts.
11. Gewährleistung
Wir erbringen unsere Leistungen mit der Sorgfalt eines professionellen Eventdienstleisters. Für Mängel gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, soweit keine wirksame abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Der Auftraggeber soll erkennbare Abweichungen möglichst zeitnah mitteilen, damit eine zumutbare Korrektur noch vor oder während der Veranstaltung geprüft werden kann.
12. Haftung
Die Haftung richtet sich nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen und der im Einzelfall wirksam vereinbarten Risikoverteilung. Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit eine Haftung gesetzlich nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden darf, insbesondere bei vorsätzlichem Verhalten oder in Fällen, in denen zwingendes Verbraucherrecht entgegensteht.
Für Entscheidungen und Handlungen unabhängiger Drittanbieter haftet Norelliquebrightworks nur im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen und der konkret übernommenen Pflichten.
13. Rechte an Konzepten und Unterlagen
Von Norelliquebrightworks erstellte Konzepte, Planungsunterlagen, Texte, Entwürfe und sonstige kreative Leistungen bleiben nach Maßgabe des Urheber- und Vertragsrechts geschützt. Nutzungsrechte werden nur in dem Umfang übertragen, der für den vereinbarten Vertragszweck erforderlich oder ausdrücklich vereinbart ist. Eine darüber hinausgehende Veröffentlichung, Weitergabe oder Bearbeitung bedarf gegebenenfalls einer gesonderten Zustimmung.
14. Foto-, Referenz- und Veröffentlichungsrechte
Eine Nutzung von Namen, Logos, Bildmaterial oder Veranstaltungsaufnahmen des Auftraggebers zu Referenz- oder Werbezwecken erfolgt nur, wenn hierfür eine ausreichende vertragliche oder sonstige rechtliche Grundlage besteht. Rechte abgebildeter Personen und Rechte Dritter bleiben zu beachten.
15. Vertraulichkeit
Geschäftliche Informationen, die erkennbar vertraulich sind oder als vertraulich bezeichnet werden, behandeln die Parteien im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen vertraulich. Gesetzliche Offenlegungspflichten und Informationen, die rechtmäßig allgemein bekannt sind, bleiben davon unberührt.
16. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Für konkrete Eventprojekte können zusätzliche Datenschutzinformationen erforderlich sein, wenn besondere Verarbeitungsvorgänge vereinbart werden.
17. Verbraucherrechte
Soweit der Auftraggeber Verbraucher im Sinne der anwendbaren gesetzlichen Vorschriften ist, bleiben zwingende Verbraucherschutzrechte uneingeschränkt bestehen. Vertragsklauseln sind nicht so auszulegen, dass zwingende Rechte ausgeschlossen werden.
18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss solcher Kollisionsnormen, die zwingend auf ein anderes Recht verweisen, soweit diese Rechtswahl wirksam zulässig ist. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird. Für Gerichtsstandsvereinbarungen gelten die zwingenden gesetzlichen Grenzen.
19. Salvatorische Regelung
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen im gesetzlich zulässigen Umfang unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
20. Kontakt
Fragen zu Verträgen oder diesen Bedingungen richten Sie bitte an info@norelliquebrightworks.com oder an Norelliquebrightworks GmbH, Mariahilfer Straße 88, 1070 Wien, Österreich.